Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt
In der Schweiz kann Schutz vor häuslicher Gewalt polizeiliche Massnahmen, zivilrechtliche Anordnungen wie Wegweisung, Kontakt- und Annäherungsverbote sowie strafrechtliche Verfahren umfassen. Solche Massnahmen können dringlich und befristet erlassen und anschliessend von der zuständigen Behörde oder dem Gericht überprüft oder verlängert werden. Sie sollen weitere Gewalt, Drohungen, Stalking oder kontrollierendes Verhalten verhindern und können auch Kinder schützen. Verstösse gegen Anordnungen können erhebliche Folgen haben; Verfahren und Rechtsmittel unterscheiden sich je nach Kanton und Situation.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.