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Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt

Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt beschränken eine gewaltausübende Person, um Betroffene und Kinder rasch zu schützen.

In der Schweiz kann Schutz vor häuslicher Gewalt polizeiliche Massnahmen, zivilrechtliche Anordnungen wie Wegweisung, Kontakt- und Annäherungsverbote sowie strafrechtliche Verfahren umfassen. Solche Massnahmen können dringlich und befristet erlassen und anschliessend von der zuständigen Behörde oder dem Gericht überprüft oder verlängert werden. Sie sollen weitere Gewalt, Drohungen, Stalking oder kontrollierendes Verhalten verhindern und können auch Kinder schützen. Verstösse gegen Anordnungen können erhebliche Folgen haben; Verfahren und Rechtsmittel unterscheiden sich je nach Kanton und Situation.