Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Wohnsitz

Der Wohnsitz ist ein zentraler Anknüpfungspunkt im schweizerischen Zivilrecht. Bei natürlichen Personen beruht er grundsätzlich auf Aufenthalt und der Absicht dauernden Verbleibens; für Personen unter Schutzmassnahmen, Ehegatten oder Minderjährige können besondere Regeln gelten. Der Wohnsitz beeinflusst örtliche Zuständigkeit, anwendbare privatrechtliche Regeln, Meldepflichten, erbrechtliche Fragen und Prozessorte. Er unterscheidet sich von blosser Anwesenheit oder vorübergehendem Aufenthalt. Juristische Personen haben einen Sitz oder vergleichbaren Anknüpfungspunkt, nicht einen persönlichen Wohnsitz im gleichen Sinn.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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