Dublin-Überstellung
Da die Schweiz am Dublin-System teilnimmt, kann sie einen anderen teilnehmenden Staat ersuchen, eine asylsuchende Person aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, wenn dieser Staat nach den Kriterien zuständig ist. Die Dublin-Überstellung entscheidet nicht über die Flüchtlingseigenschaft, sondern ordnet die Zuständigkeit für die Prüfung des Gesuchs zu. Vor einer Überstellung müssen Fristen, Familieneinheit, Gesundheit, systemische Mängel sowie Risiken unmenschlicher Behandlung oder von Refoulement geprüft werden. Kann die Überstellung rechtlich oder praktisch nicht erfolgen, kann die Schweiz für das Asylverfahren zuständig werden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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