Glossar / Corporate Governance und Wirtschaftsrecht

Due Diligence

Due Diligence bezeichnet die Prüfung vor Unternehmenskäufen, Finanzierungen, Investitionen oder wichtigen Verträgen. In der Schweiz umfasst sie typischerweise Vertretungsmacht, Eigentumsverhältnisse, Verträge, Arbeitsrecht, Bewilligungen, Prozesse, Steuern, Immaterialgüterrechte, Datenschutz und Umweltfragen. Die Ergebnisse beeinflussen Preis, Gewährleistungen, Freistellungen, Vollzugsbedingungen und Integration nach dem Closing. Der Begriff wird auch im Compliance-Bereich verwendet, etwa bei Geldwäscherei-, Sanktions-, Lieferketten- und ESG-Prüfungen. Tiefe und Umfang richten sich nach Risiko, Branche und Informationszugang.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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