Rechtsstaatliches Verfahren
Der englische Begriff *due process* bezeichnet verfahrensrechtliche Garantien, die staatliche Entscheide fair und anfechtbar machen. In der Schweiz spricht man meist von Verfahrensrechten, fairem Verfahren und rechtlichem Gehör. Dazu gehören rechtzeitige Information über das Verfahren, soweit vorgesehen Akteneinsicht, die Möglichkeit zur Stellungnahme und Beweisanträgen, eine unparteiische Behörde, begründete Entscheide und gerichtliche Überprüfung. Der Umfang variiert im Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren; Dringlichkeit kann begrenzte Anpassungen rechtfertigen. Verfahrensgarantien sind nicht bloss formell: Ihre Verletzung kann zur Aufhebung eines Entscheids führen oder die Wiederholung von Verfahrensschritten erfordern.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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