Durchgriffshaftung
Durchgriffshaftung durchbricht die Haftungsbeschränkung, wenn eine Gesellschaft missbraucht wird, um Pflichten zu umgehen oder Gläubiger zu schädigen.
Die Durchgriffshaftung ist eine Ausnahme im schweizerischen Gesellschaftsrecht. Sie kann Gläubigern erlauben, über die juristische Person hinaus auf beherrschende Personen zuzugreifen, wenn die Selbstständigkeit der Gesellschaft missbraucht wird. Bedeutung haben etwa vollständige Beherrschung, Vermögensvermischung, Unterkapitalisierung, Täuschung oder der Einsatz der Gesellschaft zur Pflichtumgehung. Die Hürde ist hoch: Die beschränkte Haftung bleibt bei Aktiengesellschaft und GmbH der Grundsatz. Entscheidend sind Rechtsmissbrauch und die konkrete wirtschaftliche Realität.