Glossar / Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Sorgfaltspflicht

Die *duty of care* ist ein Common-Law-Begriff zur Frage, ob der Beklagte gegenüber der geschädigten Person zu angemessener Sorgfalt verpflichtet war. Sie ist zentral für Fahrlässigkeitsklagen und hängt von Vorhersehbarkeit, Nähebeziehung, Übernahme von Verantwortung, Zweck von Normen und haftungspolitischen Grenzen ab. Das schweizerische Recht kennt keinen einheitlichen allgemeinen Test gleicher Art. Entsprechende Fragen stellen sich bei Widerrechtlichkeit, Verletzung von Schutznormen, vertraglichen oder vorvertraglichen Pflichten, Berufsstandards und allgemeinen Gefahrensatzpflichten. Der Begriff ist rechtsvergleichend dennoch nützlich, etwa bei Medizin, Bau, Finanzdienstleistungen, Produkten und Verkehr. Bestehen und Umfang der Sorgfaltspflicht bestimmen, welche Schutzvorkehrungen vor Schadenseintritt rechtlich verlangt waren.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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