Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats
Die Sorgfaltspflicht verlangt von Verwaltungsräten informierte, sorgfältige und angemessen überwachte Entscheidungen. Im schweizerischen Gesellschaftsrecht gilt sie für Organpersonen entsprechend Funktion, Fachwissen und Verantwortung. Sie umfasst Organisation, Finanzkontrolle, Risikomanagement, Delegation, Compliance und rechtzeitiges Handeln bei Krisen. Gerichte beurteilen Geschäftsentscheide nicht allein deshalb als pflichtwidrig, weil sie sich nachträglich als ungünstig erweisen, sofern der Entscheidungsprozess informiert, unabhängig und vertretbar war. Eine Verletzung kann persönliche Haftung auslösen, wenn Schaden, Kausalität und Verschulden nachgewiesen sind.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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