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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, Persönlichkeit, Gesundheit, Sicherheit und berechtigte Interessen der Arbeitnehmenden zu schützen.

Im schweizerischen Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit und Gesundheit der Arbeitnehmenden achten und schützen. Dazu gehören sichere Arbeitsbedingungen, angemessene Massnahmen gegen Belästigung und Diskriminierung, Datenschutz sowie Rücksicht auf familiäre oder gesundheitliche Umstände, soweit rechtlich relevant. Die Pflicht prägt auch Arbeitszeugnisse, Überwachung, interne Untersuchungen und den Umgang mit Krankheit. Sie wird mit betrieblichen Interessen abgewogen, kann aber nicht generell wegbedungen werden. Verletzungen können Schadenersatz, Genugtuung, Unterlassung, behördliche Massnahmen oder kündigungsrechtliche Folgen auslösen.

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