Glossar / Arbeitsrecht

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Im schweizerischen Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit und Gesundheit der Arbeitnehmenden achten und schützen. Dazu gehören sichere Arbeitsbedingungen, angemessene Massnahmen gegen Belästigung und Diskriminierung, Datenschutz sowie Rücksicht auf familiäre oder gesundheitliche Umstände, soweit rechtlich relevant. Die Pflicht prägt auch Arbeitszeugnisse, Überwachung, interne Untersuchungen und den Umgang mit Krankheit. Sie wird mit betrieblichen Interessen abgewogen, kann aber nicht generell wegbedungen werden. Verletzungen können Schadenersatz, Genugtuung, Unterlassung, behördliche Massnahmen oder kündigungsrechtliche Folgen auslösen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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