Treuepflicht des Arbeitnehmers
Die Treuepflicht verpflichtet Arbeitnehmende, berechtigte Interessen des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses und teils danach zu wahren.
Nach schweizerischem Arbeitsrecht müssen Arbeitnehmende ihre Arbeit loyal leisten und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers wahren. Dazu gehören Geheimhaltung, sorgfältiger Umgang mit Eigentum und Daten, Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Beschränkungen konkurrenzierender Tätigkeiten während des Arbeitsverhältnisses. Umfang und Strenge hängen von Funktion, Verantwortung, Informationszugang und Geschäftstätigkeit ab. Nach Vertragsende wird die Pflicht enger, doch Geschäftsgeheimnisse und gültige Konkurrenzverbote können weiterwirken. Verletzungen können Verwarnung, Schadenersatz, ordentliche Kündigung oder fristlose Entlassung rechtfertigen.