Handlungspflicht
Im Strafrecht ist Unterlassen nur strafbar, wenn die Person rechtlich zum Handeln verpflichtet und dazu tatsächlich fähig war. In der Schweiz können solche Pflichten aus Gesetz, Vertrag, freiwilliger Übernahme von Schutzpflichten, Schaffung einer Gefahr oder engen Beziehungen mit Garantenstellung entstehen. Die Pflicht bestimmt, welches Verhalten verlangt war und ob ein schädlicher Erfolg hätte verhindert werden müssen. Bloss moralische Erwartungen genügen nicht, können sich aber mit rechtlich anerkannten Pflichten überschneiden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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