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Dienstbarkeit

Beschränktes dingliches Recht, ein fremdes Grundstück zu nutzen oder dessen Nutzung zu beschränken, etwa Wegrecht.

Eine easement entspricht im schweizerischen Recht am ehesten der Dienstbarkeit. Sie ist ein beschränktes dingliches Recht an einem fremden Grundstück und kann zugunsten eines anderen Grundstücks oder einer bestimmten Person bestehen. Häufige Beispiele sind Wegrechte, Leitungsrechte, Baubeschränkungen, Nutzungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Zugang oder Versorgung. Dienstbarkeiten benötigen eine gültige Begründung und bei Grundstücken grundsätzlich die Eintragung im Grundbuch, damit sie auch Rechtsnachfolger binden. Sie beschränken das Eigentum, übertragen es aber nicht. Umfang und Ausübung ergeben sich aus Errichtungsakt, Grundbucheintrag, Zweck, bisheriger Praxis und Auslegung nach Treu und Glauben. Common-law-Regeln zu easements gelten nicht automatisch.