Glossar / Völkerrecht

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention bindet die Schweiz als Vertragsstaat im System des Europarats. Sie schützt Rechte wie das faire Verfahren, Privat- und Familienleben, Meinungsäusserungsfreiheit und das Folterverbot. Einzelpersonen können nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. In der Schweiz prägt die Konvention Verfassungs-, Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht und wird regelmässig vor Behörden und Gerichten geltend gemacht.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.