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Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet eine Steuerpflicht aufgrund von Vermögen, Tätigkeit oder Rechten im Hoheitsgebiet, auch ohne Wohnsitz oder Sitz.

Die wirtschaftliche Zugehörigkeit ist im schweizerischen Steuerrecht ein quellenbezogener Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Steuerpflicht. Typische Fälle sind Eigentum an schweizerischen Grundstücken, der Betrieb eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte, die Vermittlung von schweizerischem Grundeigentum oder grundpfandgesicherte Forderungen. Das Konzept weist Besteuerungsrechte dem Kanton oder Staat zu, in dem der wirtschaftliche Wert entsteht. Davon zu unterscheiden ist die persönliche Zugehörigkeit aufgrund von Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz oder tatsächlicher Verwaltung.

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