Glossar / Technologie- und Cyberrecht

Elektronische Verträge

Nach Schweizer Recht entstehen Verträge grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen und können häufig elektronisch geschlossen werden, etwa per E-Mail, Click-Wrap oder Plattformprozess. Entscheidend sind Angebot und Annahme, Nachweis des Parteiwillens, Identität der Parteien, Einbezug von Bedingungen, Konsumenteninformationen und allfällige Formvorschriften. Gewisse Geschäfte verlangen weiterhin eine besondere Form, etwa Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung, die eine einfache elektronische Zustimmung nicht erfüllt. Bei grenzüberschreitenden Onlineverträgen sind anwendbares Recht, Gerichtsstand und Verbraucherschutz zu beachten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.