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Wählbarkeit

Wählbarkeit ist die rechtliche Fähigkeit, für ein öffentliches Amt zu kandidieren und es auszuüben, vorbehaltlich gesetzlicher Voraussetzungen.

Wählbarkeit, auch passives Wahlrecht genannt, bezeichnet die Fähigkeit, in ein öffentliches Amt gewählt oder bestellt zu werden. In der Schweiz richten sich die Voraussetzungen nach Staatsebene und Amt. Sie können Bürgerrecht, Alter, Wohnsitz, politische Rechte oder Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte betreffen. Die Wählbarkeit ergänzt das aktive Wahlrecht, fällt aber nicht zwingend mit ihm zusammen. Ausschlüsse brauchen eine gesetzliche Grundlage, müssen sachlich begründet sein und Gleichbehandlung sowie Verhältnismässigkeit beachten.