Wählbarkeit
Wählbarkeit, auch passives Wahlrecht genannt, bezeichnet die Fähigkeit, in ein öffentliches Amt gewählt oder bestellt zu werden. In der Schweiz richten sich die Voraussetzungen nach Staatsebene und Amt. Sie können Bürgerrecht, Alter, Wohnsitz, politische Rechte oder Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte betreffen. Die Wählbarkeit ergänzt das aktive Wahlrecht, fällt aber nicht zwingend mit ihm zusammen. Ausschlüsse brauchen eine gesetzliche Grundlage, müssen sachlich begründet sein und Gleichbehandlung sowie Verhältnismässigkeit beachten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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