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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis, in dem Arbeitnehmende gegen Lohn unter Leitung des Arbeitgebers Arbeit leisten.

In der Schweiz kann ein Arbeitsvertrag schriftlich, mündlich oder stillschweigend zustande kommen, sofern für bestimmte Abreden keine besondere Form gilt. Kernelemente sind persönliche Arbeitsleistung, Eingliederung und Weisungsgebundenheit sowie Lohn. Zwingende Bestimmungen schützen Arbeitnehmende bei Lohn, Ferien, Arbeitszeit, Kündigung, Krankheit, Schwangerschaft und Arbeitssicherheit; Gesamtarbeitsverträge können branchenspezifische Regeln ergänzen. Die Bezeichnung durch die Parteien ist nicht ausschlaggebend: Auch ein „Freelance“-Verhältnis kann als Arbeitsverhältnis gelten, wenn Abhängigkeit und Eingliederung tatsächlich vorliegen.