Arbeitszeugnis
In der Schweiz haben Arbeitnehmende bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und können während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen. Ein Vollzeugnis beschreibt üblicherweise Art und Dauer der Tätigkeit, Leistung und Verhalten; eine Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Funktion und Daten. Das Zeugnis muss wahr, vollständig, klar und wohlwollend sein, soweit die Wahrheit dies zulässt. Streit entsteht häufig über codierte Formulierungen, Auslassungen oder negative Bewertungen mit Auswirkungen auf künftige Bewerbungen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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