Ende der Rechtspersönlichkeit
Die Rechtspersönlichkeit endet mit dem Tod; Rechte und Pflichten werden danach vor allem über Erbrecht und Nachlassabwicklung behandelt.
Bei natürlichen Personen endet die Rechtspersönlichkeit mit dem Tod. Ab diesem Zeitpunkt ist die verstorbene Person nicht mehr Rechtssubjekt; vermögensrechtliche Positionen fallen in den Nachlass und werden nach erbrechtlichen Regeln abgewickelt. Bestimmte persönlichkeitsnahe Interessen, etwa Achtung des Leichnams, Andenken und Ruf, können weiterhin über Angehörige oder besondere Vorschriften geschützt sein. Zeitpunkt und Nachweis des Todes sind deshalb für Erbschaft, Zivilstand, Versicherungen, Renten, Register und Verfahren von grosser Bedeutung.