Energiebewilligungen
Energiebewilligungen umfassen Bewilligungen, Konzessionen und Genehmigungen für Kraftwerke, Leitungen, Netze, Speicher, Fernwärme oder Energielieferdienste. Sie regeln technische Sicherheit, Umweltfolgen, Raum- und Wassernutzung, Marktverhalten, Versorgungssicherheit und Stilllegung. In der Schweiz verteilen sich die Zuständigkeiten je nach Anlage und Ressource auf Bund, Kantone und Gemeinden. Wasserkraftkonzessionen, nukleare Bewilligungen und netzbezogene Genehmigungen zeigen den öffentlich-rechtlichen Charakter des Gebiets. International dienen Lizenzsysteme zudem der Marktzulassung und laufenden regulatorischen Aufsicht.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.