Vollstreckbarkeit
Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil, Beschluss oder Vergleich mit staatlichen Mitteln durchgesetzt werden kann.
Im schweizerischen Zivilprozess ist ein Entscheid oder gerichtlicher Vergleich vollstreckbar, wenn die berechtigte Partei staatliche Zwangsmittel zur Durchsetzung einsetzen kann, etwa für Zahlung, Herausgabe, Unterlassung oder Vornahme einer Handlung. Vollstreckbarkeit folgt häufig der Rechtskraft, kann aber in bestimmten Fällen vorläufig eintreten oder zusätzliche Schritte voraussetzen. Der Vollstreckungsweg richtet sich nach der Verpflichtung: Geldforderungen werden in der Regel über Schuldbetreibung durchgesetzt, andere Pflichten über gerichtliche Vollstreckungsmassnahmen. Der Dispositivinhalt muss genügend klar und bestimmt sein.