Betreibung auf Pfandverwertung
In der Schweiz betreibt ein Gläubiger mit pfandgesicherter Forderung grundsätzlich auf Pfandverwertung, um Zahlung aus dem Pfand zu erlangen. Dieses Verfahren unterscheidet sich von der gewöhnlichen Betreibung auf Pfändung oder Konkurs, weil das Pfand den primären Haftungsgegenstand bildet. Das Betreibungsamt führt Zahlungsbefehl, allfällige Rechtsvorschläge, Verwertung und Verteilung des Erlöses nach den anwendbaren Schritten durch. Deckt der Erlös die Forderung nicht, kann für den Ausfall ein entsprechender Ausweis entstehen und weitere Durchsetzung möglich sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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