Glossar / Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel bestätigt in Rechtsordnungen, die sie kennen, dass ein Urteil oder eine Urkunde vollstreckbar ist und von Vollstreckungsorganen verwendet werden kann. Das Schweizer Recht verwendet nicht überall dieselbe Terminologie; vergleichbare Wirkungen entstehen etwa durch Bescheinigungen der Vollstreckbarkeit oder vollstreckbare Ausfertigungen. Die Klausel begründet die Forderung nicht, sondern dokumentiert erfüllte Verfahrensvoraussetzungen. Bei grenzüberschreitenden Titeln können Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung hinzukommen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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