Glossar / Streitbeilegung und Verfahren (Fortgeschritten)

Vollstreckung von Schiedssprüchen

Die Vollstreckung verschafft einem Schiedsspruch praktische Wirkung, etwa durch Zahlung, Herausgabe oder sonstige Leistung. Bei grenzüberschreitenden Fällen stützen sich Anerkennung und Vollstreckung häufig auf das New Yorker Übereinkommen, mit eng begrenzten Verweigerungsgründen wie ungültiger Schiedsvereinbarung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überschreitung des Mandats oder ordre public. In der Schweiz greifen Vollstreckung, Schuldbetreibung und Zivilprozessrecht ineinander. Zu prüfen sind Vermögenswerte des Schuldners, Endgültigkeit des Schiedsspruchs, Währung und Zinsen sowie vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung von Vermögen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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