Einreiseverbot
Im schweizerischen Migrationsrecht kann ein Einreiseverbot angeordnet werden, wenn eine Person migrationsrechtliche Pflichten schwer oder wiederholt verletzt, die öffentliche Sicherheit gefährdet oder einer Wegweisung nicht nachkommt. Es ist von der Wegweisung zu unterscheiden, folgt dieser aber häufig. Wegen der Schengen-Assoziierung der Schweiz kann ein Einreiseverbot über gemeinsame Informationssysteme auch Wirkungen im Schengen-Raum entfalten. Die Behörde muss Verhältnismässigkeit, rechtliches Gehör und Rechtsmittel beachten, besonders bei familiären Bindungen oder Schutzgründen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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