Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht vor der Bewilligung, wie eine geplante Anlage, Infrastruktur oder andere Tätigkeit die Umwelt beeinflussen kann. In der Schweiz ist sie in das jeweilige Bewilligungsverfahren integriert und behandelt typischerweise Auswirkungen auf Luft, Wasser, Boden, Lärm, Natur, Landschaft und geschützte Interessen. Der Projektträger liefert die Unterlagen, die Behörden prüfen sie, und je nach Verfahren bestehen Mitwirkungsrechte der Öffentlichkeit. Das Ergebnis stützt Auflagen, Minderungsmassnahmen oder bei untragbaren Auswirkungen die Ablehnung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.