Glossar / Bau- und Planungsrecht

Umweltverträglichkeitsbericht

Der Umweltverträglichkeitsbericht bildet die sachliche Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen. In der Schweiz ist er für bundesrechtlich bestimmte Anlagetypen erforderlich und wird in das massgebliche Bewilligungsverfahren integriert, etwa für Bau-, Strassen-, Energie- oder Industrieprojekte. Der Bericht untersucht je nach Relevanz Emissionen, Lärm, Luft, Wasser, Boden, Natur, Landschaft, Abfälle und Störfallrisiken. Er muss Minderungsmassnahmen und die Einhaltung des Umweltrechts aufzeigen; die rechtliche Würdigung und Entscheidung bleiben jedoch Sache der zuständigen Behörde.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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