Glossar / Umweltrecht

Umwelthaftung

Umwelthaftung umfasst zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und teils strafrechtliche Folgen von Beeinträchtigungen geschützter Umweltgüter wie Wasser, Boden, Luft, Wald oder Biodiversität. In der Schweiz können Behörden Sanierungen anordnen, Kosten verantwortlichen Personen auferlegen und Bewilligungsauflagen durchsetzen; private Ansprüche entstehen insbesondere bei Schäden an Eigentum, Gesundheit oder wirtschaftlichen Interessen. Haftung kann an Verschulden, Rechtswidrigkeit, Eigentum, Anlagenbetrieb oder Kausalität anknüpfen. Schwierige Fälle betreffen Altlasten, mehrere Verursacher, Insolvenz und das Verhältnis von öffentlich-rechtlicher Sanierung zu privatrechtlichem Schadenersatz.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.