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Umwelthaftung im Energiesektor

Haftung für Umweltschäden aus Energietätigkeiten, einschliesslich Verschmutzung, Sanierungspflichten, Zivilansprüchen und Sanktionen.

Die Umwelthaftung im Energiesektor betrifft Verantwortung für Schäden aus Förderung, Erzeugung, Übertragung, Speicherung und Stilllegung. Typische Risiken sind Gewässer- und Bodenverunreinigung, Emissionen, Lebensraumschäden, Fehler in der Abfallbewirtschaftung und Unfälle in Industrieanlagen. In der Schweiz kann Haftung aus Umweltverwaltungsrecht, Zivilrecht, Sanierungsverfügungen und sektorspezifischen Regelungen entstehen; Behörden können Prävention und Wiederherstellung verlangen. Betreiber, Eigentümer, Unternehmer und Finanzierer können je nach Rolle Risiken tragen. Vergleichend wichtig sind Gefährdungshaftung, Verursacherprinzip, Versicherungspflichten, finanzielle Sicherheiten und grenzüberschreitende Umweltschäden.