Glossar / Arbeitsrecht

Lohngleichheit

Lohngleichheit ist ein Kern des schweizerischen Gleichstellungsrechts und des verfassungsrechtlichen Arbeitnehmerschutzes. Sie erfasst Grundlohn und alle Vergütungsbestandteile wie Boni, Zulagen, Nebenleistungen und Funktionssysteme. Der Vergleich betrifft gleiche oder gleichwertige Arbeit, nicht nur identische Stellenbezeichnungen. Arbeitgeber müssen Unterschiede mit objektiven, nicht diskriminierenden Gründen rechtfertigen, etwa Erfahrung, Leistung, Funktion oder tatsächlich relevante Marktbedingungen. Grössere Arbeitgeber können Analysepflichten treffen; Betroffene können Korrektur und Nachzahlung verlangen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.