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Waffengleichheit

Verfahrensgarantie, wonach jede Partei ihre Sache ohne wesentlichen Nachteil gegenüber der Gegenseite vorbringen können muss.

Die Waffengleichheit gehört zur Verfahrensfairness und zum Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie verlangt, dass Parteien Beweismittel und Argumente kennen, bestreiten und vorbringen können, besonders wenn die Gegenpartei der Staat oder ein strukturell stärkerer Akteur ist. Im schweizerischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren wirkt sie über Zustellung, Akteneinsicht, Beweisrechte, unentgeltliche Rechtspflege und kontradiktorische Verfahrensgestaltung. Identische Parteistellungen sind nicht erforderlich; Ungleichgewichte müssen jedoch gerechtfertigt sein und die wirksame Teilnahme wahren.

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