Glossar / Obligationenrecht

Wesentliche Vertragspunkte

Wesentliche Vertragspunkte bilden den Kern eines Vertrags. Im schweizerischen Recht hängt der erforderliche Mindestinhalt vom Vertragstyp und vom Parteiwillen ab: Beim Kauf sind typischerweise Sache und Preis oder eine Bestimmungsmethode nötig, bei anderen Verträgen andere Kernelemente. Bleiben wesentliche Punkte offen und lassen sie sich weder durch Auslegung, dispositives Recht noch einen klaren Mechanismus ergänzen, kommt kein Vertrag zustande. Nebenpunkte können später geregelt oder durch dispositive Regeln ergänzt werden, sofern Bindungswille besteht.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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