Ausweisung
Die Ausweisung ist die zwangsweise Räumung eines Mieters oder Nutzers, nachdem das Besitzrecht erloschen ist.
Eine Ausweisung kommt in Betracht, wenn ein Mieter die Räume nach gültiger Beendigung des Mietverhältnisses oder Wegfall eines anderen Nutzungsrechts nicht verlässt. In der Schweiz darf der Vermieter Mieter oder Gegenstände nicht eigenmächtig entfernen. Er benötigt einen vollstreckbaren Entscheid oder Befehl im zuständigen Verfahren, je nach Fall nach Schlichtung oder in einem summarischen Verfahren. Die Vollstreckung erfolgt durch die zuständigen Behörden. Mieter können weiterhin zulässige Einwände erheben oder die zugrunde liegende Kündigung anfechten.