Ausnahmebewilligung
Eine Ausnahmebewilligung erlaubt ein Vorhaben, das den ordentlichen Vorschriften nicht vollständig entspricht, jedoch nur bei gesetzlich vorgesehener Abweichungsmöglichkeit. In der Schweizer Praxis betrifft dies etwa Bauten ausserhalb der Bauzone, geringfügige Abweichungen von Massvorschriften oder besondere öffentliche Interessen. Erforderlich ist eine sorgfältige Interessenabwägung; Zonenziele, Sicherheit, Umweltschutz und Nachbarrechte dürfen nicht ausgehöhlt werden. Die Behörde hat keine freie Befugnis, ein bloss unerwünschtes Hindernis zu beseitigen, sondern muss die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen anwenden und begründen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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