Kompetenzüberschreitung
Die Kompetenzüberschreitung unterscheidet sich von der völligen Unzuständigkeit: Die Behörde ist grundsätzlich zuständig, nutzt ihre Befugnisse aber über die gesetzlichen Grenzen hinaus, zu einem sachfremden Zweck oder unverhältnismässig. Im schweizerischen Verwaltungsrecht kann dies Rechtswidrigkeit, Ermessensmissbrauch oder eine Verletzung verfassungsrechtlicher Grundsätze wie Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit begründen. Rechtsmittelinstanzen können die Massnahme aufheben, eine neue Entscheidung verlangen oder, soweit zulässig, selber entscheiden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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