Ausschluss vom Vergabeverfahren
Entfernung eines Anbieters aus einem Vergabeverfahren, etwa wegen fehlender Eignung, Fehlverhaltens oder nicht konformer Offerte.
Der Ausschluss vom Vergabeverfahren ist eine einschneidende Massnahme, die einen Anbieter am weiteren Verfahren hindert und in gewissen Fällen auch künftige Teilnahmen beeinflussen kann. Im schweizerischen Beschaffungsrecht kommen fehlende Eignung, falsche Angaben, Interessenkonflikte, Korruption, schweres berufliches Fehlverhalten, Verstösse gegen Arbeits- oder Umweltpflichten oder wesentliche Angebotsmängel in Betracht. Die Vergabestelle muss Verhältnismässigkeit, Gleichbehandlung und gegebenenfalls das rechtliche Gehör wahren. Die Gründe sind sorgfältig zu dokumentieren.