Beweisverwertungsverbot
Im schweizerischen Strafprozess können Beweise unverwertbar sein, wenn sie rechtswidrig erlangt wurden, grundlegende Verfahrensrechte verletzen oder mit Menschenwürde und Fairness unvereinbar sind. Die Folgen hängen von der Schwere des Verstosses, dem geschützten Interesse und einer möglichen Heilung ab. Manche Beweise sind absolut unverwertbar; bei anderen ist eine Abwägung möglich, besonders bei schweren Straftaten. Unter Umständen erfasst das Verwertungsverbot auch Folgebeweise. Es dient der Wahrheitsfindung, begrenzt diese aber zugunsten des Rechtsstaats.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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