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Sachverständigenbeweis

Der Sachverständigenbeweis liefert fachliche, technische oder wissenschaftliche Beurteilungen zu Tatsachen ausserhalb gewöhnlicher Kenntnisse.

Sachverständigenbeweis wird eingesetzt, wenn Gericht oder Behörde Kenntnisse benötigen, die über gewöhnliche Erfahrung hinausgehen, etwa in Medizin, Buchhaltung, Technik, Bewertung oder Informatik. Im schweizerischen Verfahren wird die sachverständige Person in der Regel von der Behörde eingesetzt und muss unabhängig sowie unparteiisch handeln. Privatgutachten können eingereicht werden, haben aber oft eine andere Stellung als ein gerichtliches Gutachten. Die sachverständige Person klärt Tatsachen oder technische Fragen; die rechtliche Würdigung bleibt der Behörde. Parteien können Fragen anregen, Befangenheit rügen und Stellung nehmen.