Ausfuhrbeschränkungen für Kunst
Ausfuhrbeschränkungen können Meldungen, Bewilligungen oder Verbote für Kunstwerke, Antiquitäten und andere Kulturgüter vorsehen. In der Schweiz ergeben sich Kontrollen aus dem Kulturgüterrecht, der Zollpraxis und internationaler Zusammenarbeit, besonders bei inventarisierten, geschützten oder aus Vertragsstaaten stammenden Objekten. Betroffen sind Händler, Sammler, Museen, Transporteure und Versicherer. Ein rechtmässiger Verkauf bedeutet nicht automatisch rechtmässige Ausfuhr; Verstösse im Herkunftsstaat können Import, Eigentumsrisiko und Verkehrsfähigkeit beeinflussen. Vor Versand sind Herkunft, Alter, Kategorie, Dokumente und ausländische Kontrollen zu prüfen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.