Enteignung
Enteignung ist die zwangsweise Entziehung oder Beschränkung von Eigentumsrechten für einen öffentlichen Zweck gegen Entschädigung.
Im schweizerischen Recht erlaubt die Enteignung Behörden und teils beauftragten Trägern, private Eigentumspositionen bei gesetzlicher Grundlage, öffentlichem Interesse und Verhältnismässigkeit zu entziehen oder zu beschränken. Betroffen sein können Grundstücke, Dienstbarkeiten, nachbarrechtliche Ansprüche oder andere vermögenswerte Rechte. Formelle Enteignung überträgt oder beseitigt Rechte; materielle Enteignung liegt bei planerischen oder regulatorischen Beschränkungen mit enteignungsgleicher Wirkung vor. Die Entschädigung ist zentrale Garantie; Streitpunkte sind häufig Bewertung, Kausalität und die Schwelle zur Entschädigungspflicht.