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Auslieferung

Auslieferung ist die förmliche Übergabe einer Person an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung.

Auslieferung ist ein zwischenstaatliches Verfahren, in dem eine zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung gesuchte Person einem anderen Staat übergeben wird. Grundlage sind meist Staatsverträge, innerstaatliches Recht oder Gegenseitigkeit. Grenzen ergeben sich etwa aus beidseitiger Strafbarkeit, Spezialität, Menschenrechtsschutz und dem Verbot politischer Verfolgung. In der Schweiz erfolgt die Auslieferung in bundesrechtlichen Verfahren; internationale Zusammenarbeit muss mit Verfassung und Menschenrechten vereinbar bleiben. Eine Übergabe kann verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden, etwa bei Foltergefahr oder unfairen Verfahren.