Ausserordentliche Kündigung
Die ausserordentliche Kündigung beendet ein Mietverhältnis vorzeitig oder mit verkürzter Frist aus gesetzlich anerkannten Gründen.
Die ausserordentliche Kündigung weicht von ordentlichen Kündigungsfristen und -terminen ab. Im schweizerischen Mietrecht ist sie nur bei besonderen Gründen zulässig, etwa bei schwerer Vertragsverletzung, Zahlungsverzug nach korrekter Mahnung, Unmöglichkeit des Gebrauchs, konkursbezogenen Situationen oder anderen anerkannten Tatbeständen. Weil sie die erwartete Mietdauer verkürzt, sind Form, Frist und vorherige Schritte besonders wichtig. Die empfangende Partei kann die Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten, wenn die Voraussetzungen bestritten werden.