Familienzulagen
Schweizer Familienzulagen sind Geldleistungen für Kinder sowie Jugendliche in Ausbildung und sollen einen Teil der Familienlasten ausgleichen. Anspruchsberechtigt können Arbeitnehmende, viele Selbständigerwerbende und unter bestimmten Voraussetzungen Nichterwerbstätige sein. Das Bundesrecht setzt Mindeststandards, während die Kantone wichtige Einzelheiten wie Ansätze und Vollzug regeln. Arbeitgeber rechnen die Zulagen meist über Familienausgleichskassen ab. Koordination ist nötig, wenn mehrere Personen für dasselbe Kind anspruchsberechtigt erscheinen, Eltern in verschiedenen Kantonen arbeiten oder grenzüberschreitende Familienleistungen betroffen sind.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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