Familiennachzug
Der Familiennachzug im schweizerischen Migrationsrecht erlaubt bestimmten Familienmitgliedern die Einreise oder den Aufenthalt bei einer Person mit Aufenthaltsrecht, Schweizer Bürgerrecht oder Schutzstatus. Voraussetzungen und Fristen hängen von der Rechtsstellung der nachziehenden Person, dem Verwandtschaftsverhältnis, Wohnraum, finanziellen Mitteln, Zusammenleben und Altersgrenzen ab. Für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gelten besondere Regeln. Menschenrechtliche Garantien, insbesondere der Schutz des Familienlebens und das Kindeswohl, prägen die Beurteilung von Einschränkungen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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