Verschulden
Verschulden bezeichnet die persönliche Vorwerfbarkeit eines Verhaltens, insbesondere Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im Haftpflichtrecht.
Im schweizerischen Haftpflichtrecht betrifft Verschulden die Frage, ob einer Person die Schädigung persönlich vorgeworfen werden kann. Es umfasst Vorsatz und Fahrlässigkeit und ist von Widerrechtlichkeit, Schaden und Kausalität zu unterscheiden. Fahrlässigkeit wird daran gemessen, welche Sorgfalt eine vernünftige Person unter den konkreten Umständen angewendet hätte. Bei gewissen Gefährdungs- oder Kausalhaftungen ist kein Verschulden erforderlich; seine Bedeutung hängt daher von der jeweiligen Anspruchsgrundlage ab.