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Gewährleistung durch den Bund

Bundesrechtliche Sicherung, dass kantonale Verfassungen und bestimmte öffentlich-rechtliche Ordnungen mit Bundesrecht und Verfassungsgrundsätzen übereinstimmen.

Die Gewährleistung durch den Bund bezeichnet in der Schweiz die Prüfung, ob die kantonale Verfassungsordnung mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Kantonale Verfassungen und Verfassungsänderungen bedürfen in diesem Sinn der bundesrechtlichen Gewährleistung. Geprüft werden insbesondere demokratische Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die bundesstaatliche Kompetenzordnung. Die Gewährleistung hebt die kantonale Autonomie nicht auf, sondern sichert sie innerhalb des Bundesrahmens. Sie ist ein klassisches Instrument des schweizerischen Föderalismus.

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