Glossar / Bundesgerichtliches Verfahren

Endentscheid

Ein Endentscheid erledigt die Streitsache vor der Vorinstanz, sei es insgesamt oder hinsichtlich eines abtrennbaren Teils, der endgültig entschieden ist. Im schweizerischen Bundesgerichtverfahren bildet der Endentscheid den Regelfall des Anfechtungsobjekts, sofern die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Einordnung ist wichtig, weil Zwischen- und Vorentscheide nur unter strengeren Voraussetzungen angefochten werden können. Nicht die Bezeichnung des Entscheids ist ausschlaggebend, sondern ob er das Verfahren über den betreffenden Gegenstand definitiv abschliesst.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.