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Endentscheid

Ein Entscheid, der das Verfahren für die betroffenen Parteien oder Begehren abschliesst und grundsätzlich ans Bundesgericht weitergezogen werden kann.

Ein Endentscheid erledigt die Streitsache vor der Vorinstanz, sei es insgesamt oder hinsichtlich eines abtrennbaren Teils, der endgültig entschieden ist. Im schweizerischen Bundesgerichtverfahren bildet der Endentscheid den Regelfall des Anfechtungsobjekts, sofern die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Einordnung ist wichtig, weil Zwischen- und Vorentscheide nur unter strengeren Voraussetzungen angefochten werden können. Nicht die Bezeichnung des Entscheids ist ausschlaggebend, sondern ob er das Verfahren über den betreffenden Gegenstand definitiv abschliesst.