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Finanzintermediär

Person oder Unternehmen, das berufsmässig Vermögenswerte annimmt, hält, überträgt oder verwaltet und Schweizer GwG-Pflichten auslöst.

Ein Finanzintermediär ist eine Person oder ein Unternehmen, das berufsmässig an Finanzgeschäften mitwirkt, etwa Vermögenswerte annimmt oder aufbewahrt, Gelder überträgt, Vermögen verwaltet oder Zahlungsdienste erbringt. In der Schweiz ist der Begriff zentral für die Geldwäschereiregulierung und kann sich mit Bewilligungsregimen für Banken, Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter, Trustees oder Fintech-Anbieter überschneiden. Entscheidend sind die tatsächliche Tätigkeit, Berufsmässigkeit und Ausnahmen. Folgen sind Identifizierung, Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, Überwachung, Dokumentation, Verdachtsmeldungen und Aufsicht.