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Gewährserfordernis

Anforderung, dass Leitungsorgane und massgeblich Einflussnehmende von Finanzinstituten fachlich geeignet und integer sind.

Das Gewährserfordernis ist ein aufsichtsrechtlicher Standard für Personen, die regulierte Finanzinstitute leiten, überwachen oder massgeblich beeinflussen. In der Schweiz umfasst es Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit, Integrität, fachliche Eignung und angemessene Governance. FINMA und Aufsichtsstrukturen prüfen Qualifikation, Erfahrung, Ruf, Interessenkonflikte, frühere Pflichtverletzungen und Fähigkeit zur rechtskonformen Organisation. Die Anforderung gilt laufend, nicht nur bei der Bewilligung. Wechsel in Leitung oder Eigentum sowie schwere Vorfälle können Meldungen und neue Beurteilungen auslösen.