Lexipedia

Höhere Gewalt

Aussergewöhnliches, von den Parteien nicht beherrschbares Ereignis, das die Erfüllung verhindert oder erheblich erschwert.

Höhere Gewalt bezeichnet Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei, die unvorhersehbar oder unabwendbar sind und die Leistung verhindern oder stark erschweren, etwa Naturkatastrophen, Krieg oder behördliche Verbote. Das schweizerische Recht kennt keine einheitliche allgemeine Regel zur höheren Gewalt; die Folgen ergeben sich häufig aus dem Vertrag sowie aus Regeln über Unmöglichkeit, unverschuldeten Verzug oder Risikoverteilung. Eine Klausel sollte Ereignisse, Mitteilungspflichten, Schadensminderung, Suspendierung, Beendigung und Kostenfolgen regeln. Bloss wirtschaftliche Erschwernis genügt meist nicht.